Ersatzverfahren Versicherungsnachweis für TK-Patienten

Neuerdings ist es möglich, vorerst nur für Mitglieder der Techniker Krankenkasse, den Versichertennachweis online zu erbringen. Ab 1. Juli 2025 soll dieser Service bei allen gesetzlichen Krankenkassen möglich sein. Hierfür müssen die TK-App installiert sein und das Mitglied das dort autorisiert sein. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Den Versichertennachweis können Sie dann durch Scannen des QR-Codes der KIM-Adresse ihrer Praxis in der App erbringen. In der Folge sind dann auch Ausstellungen von Folgerezepten per eRezept möglich, so dass Sie nicht in die Praxis kommen müssen! 

Sie können auf unserer Homepage unter Kontakt die KIM Adresse Ihres Arztes scannen.

Impfung gegen RS-Viren mit Nirsevimab (Beyfortus®)

Die STIKO empfiehlt seit Juni 2024 eine Prophylaxe mit dem Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RS-Viren für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison. Dadurch sollen insbesondere RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie stationäre und ambulante Versorgungsengpässe verhindert werden. Hinzu kommt, dass dieser Verlauf häufig überempfindliche Bronchien hinterlässt, so dass sie über die Wintermonate ständig Bronchitis-Beschwerden haben - wie bei Asthma. Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab betrifft insbesondere auch Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion wie Frühgeburtlichkeit oder schwere Herzfehler. Nirsevimab wird als Einmaldosis verabreicht und bietet nach der Verabreichung einen sofortigen Schutz über die gesamte RSV-Saison.

Säuglinge, die nach 1. April 2024 geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen, idealerweise sogar bereits bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung oder der Vorsorgeuntersuchung U2, die zwischen dem 3. bis 10. Lebenstag durchgeführt wird. Die RSV-Prophylaxe kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden.

Erfreulicherweise wird die Impfung über die Versichertenkarte durchgeführt.

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen bzw. bei Terminwunsch zur Impfung mit Nirsevimab an oder schreiben Sie uns eine Nachricht in den Chat der PraxisApp.

 

Atteste

Die Anforderungen von Attesten verschiedenster Art von verschiedenen Institutionen wie Schule, Hort etc. haben massiv zugenommen. Die Sinnhaftigkeit dieser Forderungen ist längst nicht immer nachzuvollziehen, da in den meisten Fällen Sie als Eltern selbst berechtigt sind, eine Bestätigung auszustellen.
Wir sehen uns daher dazu gezwungen, das Ausstellen von Attesten zukünftig nur noch kostenpflichtig zu erfüllen und bitten um Verständnis.

PraxisApp Mein Kinder- und Jugendarzt

Mit der PraxisApp besteht die Möglichkeit, Sie über aktuelle Themen zu informieren,  z.B. Erreichbarkeit der Praxis, anstehende Vorsorge- und Impftermine. Wir verwenden diese App auch sehr gerne, um Ihnen datenschutzgeprüft persönliche Daten wie Laborbefunde etc. zukommen zu lassen.

Laden Sie sich die kostenlose App für Ihr Smartphone bei Google Play Store bzw. Apple App Store herunter und wählen Sie unsere Praxis bzw. Ihre Ärztin oder Ihren Arzt in der Arztliste aus.

Ersatzverfahren Versicherungsnachweis für TK-Patienten


Neuerdings ist es möglich, vorerst nur für Mitglieder der Techniker Krankenkasse, den Versichertennachweis online zu erbringen. Ab 1. Juli 2025 soll dieser Service bei allen gesetzlichen Krankenkassen möglich sein. Hierfür müssen die TK-App installiert sein und das Mitglied das dort autorisiert sein. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Den Versichertennachweis können Sie dann durch Scannen des QR-Codes der KIM-Adresse ihrer Praxis in der App erbringen. In der Folge sind dann auch Ausstellungen von Folgerezepten per eRezept möglich, so dass Sie nicht in die Praxis kommen müssen! 

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Impfung gegen RS-Viren mit Nirsevimab (Beyfortus®)


Die STIKO empfiehlt seit Juni 2024 eine Prophylaxe mit dem Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RS-Viren für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison. Dadurch sollen insbesondere RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie stationäre und ambulante Versorgungsengpässe verhindert werden. Hinzu kommt, dass dieser Verlauf häufig überempfindliche Bronchien hinterlässt, so dass sie über die Wintermonate ständig Bronchitis-Beschwerden haben - wie bei Asthma. Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab betrifft insbesondere auch Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion wie Frühgeburtlichkeit oder schwere Herzfehler. Nirsevimab wird als Einmaldosis verabreicht und bietet nach der Verabreichung einen sofortigen Schutz über die gesamte RSV-Saison.

Säuglinge, die nach 1. April 2024 geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen, idealerweise sogar bereits bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung oder der Vorsorgeuntersuchung U2, die zwischen dem 3. bis 10. Lebenstag durchgeführt wird. Die RSV-Prophylaxe kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden.

Erfreulicherweise wird die Impfung über die Versichertenkarte durchgeführt.

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Die Anforderungen von Attesten verschiedenster Art von verschiedenen Institutionen wie Schule, Hort etc. haben massiv zugenommen. Die Sinnhaftigkeit dieser Forderungen ist längst nicht immer nachzuvollziehen, da in den meisten Fällen Sie als Eltern selbst berechtigt sind, eine Bestätigung auszustellen.
Wir sehen uns daher dazu gezwungen, das Ausstellen von Attesten zukünftig nur noch kostenpflichtig zu erfüllen und bitten um Verständnis.

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