Impfung gegen RS-Viren mit Nirsevimab (Beyfortus®)

Die STIKO empfiehlt seit Juni 2024 eine Prophylaxe mit dem Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RS-Viren für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison. Dadurch sollen insbesondere RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie stationäre und ambulante Versorgungsengpässe verhindert werden. Hinzu kommt, dass dieser Verlauf häufig überempfindliche Bronchien hinterlässt, so dass sie über die Wintermonate ständig Bronchitis-Beschwerden haben - wie bei Asthma. Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab betrifft insbesondere auch Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion wie Frühgeburtlichkeit oder schwere Herzfehler. Nirsevimab wird als Einmaldosis verabreicht und bietet nach der Verabreichung einen sofortigen Schutz über die gesamte RSV-Saison.

Säuglinge, die nach 1. April 2024 geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen, idealerweise sogar bereits bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung oder der Vorsorgeuntersuchung U2, die zwischen dem 3. bis 10. Lebenstag durchgeführt wird. Die RSV-Prophylaxe kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden.

Erfreulicherweise wird die Impfung über die Versichertenkarte durchgeführt.

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen bzw. bei Terminwunsch zur Impfung mit Nirsevimab an oder schreiben Sie uns eine Nachricht in den Chat der PraxisApp.

 

Atteste

Die Anforderungen von Attesten verschiedenster Art von verschiedenen Institutionen wie Schule, Hort etc. haben massiv zugenommen. Die Sinnhaftigkeit dieser Forderungen ist längst nicht immer nachzuvollziehen, da in den meisten Fällen Sie als Eltern selbst berechtigt sind, eine Bestätigung auszustellen.
Wir sehen uns daher dazu gezwungen, das Ausstellen von Attesten zukünftig nur noch kostenpflichtig zu erfüllen und bitten um Verständnis.

PraxisApp Mein Kinder- und Jugendarzt

Mit der PraxisApp besteht die Möglichkeit, Sie über aktuelle Themen zu informieren,  z.B. Erreichbarkeit der Praxis, anstehende Vorsorge- und Impftermine. Wir verwenden diese App auch sehr gerne, um Ihnen datenschutzgeprüft persönliche Daten wie Laborbefunde etc. zukommen zu lassen.

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RSV Impfung

 

Die RSV Saison hat begonnen. Eltern von kleinen Kindern, insbesondere Babies, sind alarmiert, weil diese Infektion häufig zu schweren Verläufen einer besonderen Form von Bronchitis führt (Bronchiolitis). Die Babies husten, bekommen schlecht Luft, manche benötigen Sauerstoff, und die therapeutischen Möglichkeiten mit Inhalation o.ä. sind begrenzt. Hinzu kommt, dass dieser Verlauf häufig überempfindliche Bronchien hinterlässt, so dass sie über die Wintermonate ständig Bronchitis-Beschwerden haben - wie bei Asthma.

Gegen diese Infektion gibt es bereits seit Jahren einen Impfstoff, der über die Saison alle 4 Wochen nur an besonders kranke und/oder sehr junge Frühgeborene geimpft wird. Seit ca. September 2023 ist ein neuer Impfstoff zugelassen in der EU, der nur einmal geimpft werden muss, sehr gut verträglich ist, aber noch nicht allen Babies angeboten wird. Manche Krankenkassen haben erkannt, dass diese Impfung sinnvoll und wirtschaftlich ist trotz der hohen Kosten des Impfstoffs.

Wir bieten Ihnen an, die Impfung bei Ihrem Baby durchzuführen. Wegen der hohen Kosten, empfehlen wir eine vorherige Abklärung mit der Krankenkasse über eine Kostenübernahme.

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Die Anforderungen von Attesten verschiedenster Art von verschiedenen Institutionen wie Schule, Hort etc. haben massiv zugenommen. Die Sinnhaftigkeit dieser Forderungen ist längst nicht immer nachzuvollziehen, da in den meisten Fällen Sie als Eltern selbst berechtigt sind, eine Bestätigung auszustellen.
Wir sehen uns daher dazu gezwungen, das Ausstellen von Attesten zukünftig nur noch kostenpflichtig zu erfüllen und bitten um Verständnis.

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